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Sicherheit

NIS-2: Neues Cybersicherheitsgesetz beschlossen

Der Bundestag hat das umstrittene NIS-2 Cybersicherheitsgesetz verabschiedet. Was bedeutet das für kleine Betriebe?

13. November 2025 0 Aufrufe

Einleitung

Der Bundestag hat kürzlich das neue Cybersicherheitsgesetz, bekannt als NIS-2, verabschiedet. Diese Richtlinie soll die Sicherheitsanforderungen für Netzwerke und Informationssysteme in der EU stärken. Doch was bedeutet das konkret für dich als kleiner Betrieb oder Selbstständiger? Lass uns das einmal genauer unter die Lupe nehmen.

Was ist das NIS-2 Gesetz?

Das NIS-2 Gesetz zielt darauf ab, die Cyberabwehr in der EU zu verbessern und einheitliche Sicherheitsstandards zu schaffen. Diese Richtlinie betrifft nicht nur große Unternehmen, sondern auch viele kleine Betriebe, die bestimmte kritische Dienstleistungen anbieten. Stell dir vor, du betreibst einen Handwerksbetrieb mit acht Mitarbeitern, der auch IT-Dienstleistungen für Kunden anbietet. In solchen Fällen könnte das Gesetz auch für dich relevant werden.

Für kleine Betriebe bedeutet die Umsetzung von NIS-2, dass du möglicherweise zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen treffen musst. Dies könnte den Einsatz von sichereren Passwort-Richtlinien, regelmäßigen Sicherheitsupdates und der Schulung deiner Mitarbeiter in Bezug auf Cyberbedrohungen umfassen. Das Ziel ist es, die Widerstandsfähigkeit deines Betriebs gegenüber Cyberangriffen zu erhöhen.

Wie kann das deinen Alltag beeinflussen?

Angenommen, du betreibst einen Online-Shop mit einem kleinen Team. Durch das neue Gesetz könntest du verpflichtet werden, deine IT-Infrastruktur regelmäßig auf Schwachstellen zu überprüfen und sicherzustellen, dass sämtliche Software auf dem neuesten Stand ist. Das mag zunächst nach zusätzlichem Aufwand klingen, kann aber langfristig vor teuren Sicherheitsvorfällen schützen.

Auch Arztpraxen oder Steuerkanzleien mit einem kleinen Team könnten betroffen sein, insbesondere wenn sie personenbezogene Daten verarbeiten. Hier kann es erforderlich sein, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um den Schutz dieser sensiblen Informationen zu gewährleisten.

Was du jetzt tun solltest

Als kleiner Betrieb solltest du zunächst prüfen, ob du von den neuen Regelungen betroffen bist. Falls ja, überlege dir, welche Maßnahmen zur Verbesserung der Cybersicherheit sinnvoll sind. Eine erste Bestandsaufnahme deiner aktuellen IT-Sicherheitsvorkehrungen kann hier hilfreich sein. Schulungen für Mitarbeiter und die Implementierung von Sicherheitsprotokollen sind ebenfalls empfehlenswert.

Wie ich dir helfen kann

Falls du unsicher bist, wie du die neuen Anforderungen umsetzen sollst, stehe ich dir gerne zur Seite. Ich biete individuelle Beratung und Unterstützung bei der Implementierung effektiver Cybersicherheitsmaßnahmen an. Brauchst du Hilfe dabei? Ruf mich an und wir finden gemeinsam eine Lösung, die zu deinem Betrieb passt.

Quelle: Golem

Quelle: Golem

Themen:

NIS-2 GesetzCybersicherheitkleine Betriebe

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